Tarfie
Die Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte mit Taxen (Taxitarif) werden vom Land Hessen bestimmt und geregelt. Seit der letzten Änderung vom 22.01.2013 (inkrafttreten seit 15.02.2013) gilt unten genannte Verordnung in Bad König.
Auf Grund des §51 Abs. 1 der Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der Fassung vom 08.08.1990 (BGBI. I S.1690), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.11.2011 (BGBI.I S.2272) in Verbindung mit §2 Ziff.2 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem PBefG vom 10.10.1997 (GVBI.I S.450, 453) wird gemäß Beschluss des Magistrates vom 22.01.2013 Folgendes verordnet:
Artikel 1
1. §1 Nr. 3
Der Tarifgeltungsbereich (Tarifanwendungsgebiet) erstreckt sich auf das
Gebiet der Landkreise des Odenwaldkreis, Darmstadt-Dieburg, Bergstraße, Offenbach sowie die Städte Darmstadt, Offenbach und Frankfurt (ausgenommen hiervon ist der Flughafen Frankfurt)
2. §2 Abs.1 Nr. 1
Grundpreis 2,50€
3. §2 Abs.1 Nr. 2
Fahrpreis pro km 1,70€
Das Beförderungsentgeld setzt sich, unabhängig von der Zahl der zu befördernden Personen (max. 4), aus dem Grundpreis, dem Entgeld für die gefahrenen Kilometer und der Wartezeit zusammen.